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Online-Patientenanmeldung
Benötigt ein Familienmitglied Hilfe bei der Pflege oder im Haushalt?
Ausgebildete Fachpersonen pflegen und unterstützen Menschen jeden Alters zu Hause. Die Spitex entlastet dabei auch die pflegenden Angehörigen.
Ihre Kontaktperson
Herr Josip Albrecht-Boskic
Verantwortlicher Leiter Pflege
Was macht Spitex?
Die Spitex unterstützt zum Beispiel bei körperlichen und psychischen Krankheiten, bei Altersbeschwerden, nach Unfällen, nach einer Geburt oder bei Schwangerschaftskomplikationen.
Die Leistungen der Spitex umfassen:
Pflege und Betreuung bei der pflegebedürftigen Person zu Hause:
Abklärung des Pflegebedarfs
Beratung zu Angeboten
Hilfe bei der Körperpflege
Hilfe bei der Mobilisation (Aufstehen und zu Bett gehen)
Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
Medizinische Kontrollen wie Blutzucker und Blutdruck messen etc.
Schmerzbehandlung
Pflege von Wunden
Begleitung von Sterbenden
Hilfe im Haushalt:
Unterstützung beim Einkaufen
Zubereitung von Mahlzeiten
Reinigung der Wohnung
Wäsche waschen
Mahlzeitendienste
Fahr- und Begleitdienste (Arzt, Einkauf)
Vermietung von Hilfsmitteln (z.B. Krücken, Inhalationsgeräte oder Rollstühle)
Was bezahlt die Krankenkasse?
Die obligatorische Krankenkasse bezahlt Pflegeleistungen. Dazu wird eine ärztliche Spitex-Verordnung benötigt.
Was bezahlt die Krankenkasse nicht?
Die Hauswirtschaftshilfe wird durch die Grundversicherung der Krankenkasse nicht bezahlt. Bei vielen Krankenkassen kann man dafür eine Zusatzversicherung abschliessen. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Krankenkasse. Empfängern von Ergänzungsleistungen bezahlt die Gemeinde oft einen Teil der Kosten für die Hauswirtschaftshilfe.
Was muss der/die Klient/in selber bezahlen?
Jahresfranchise (Beteiligung) der Krankenkasse
10% der Kosten der Pflegeleistungen (Selbstbehalt der Krankenkasse)
Patientenbeteiligung bei Pflegeleistungen (Höhe maximal CHF 7.65 pro Tag im Kanton Zürich)
Die Kosten der Hauswirtschaftshilfe
Neben der wichtigen Versorgung der pflegebedürftigen Person gehen wir auch auf individuelle Bedürfnisse und Anliegen unserer Klienten ein. Zudem sorgen wir für ein gutes Einvernehmen mit den Angehörigen. Damit schaffen wir eine vertrauensvolle Beziehung, die gerade bei einer Betreuung im persönlichen Umfeld unverzichtbar ist.
Preise Spitex
Kassenpflichtige Leistungen
Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7 Abs. 2)
Tarife in CHF pro Stunde
Leistungsart
Langzeitpflege
A
B
Massnahmen der Abklärung und Beratung
(inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag)
Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
C
Massnahmen der Grundpflege (Mischtarif)
Patientenbeteiligung pro Tag
76.90
63.00
52.60
7.65
Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.
Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Klienten müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Klienten von der Patientenbeteiligung befreit.
Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden (z.B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung).
Nicht-kassenpflichtige Leistungen
Tarife in CHF pro Stunde
Leistungsart
Allgemein
Hauswirtschaft
Nachtwache (dipl. Pflegefachperson)
Sitzwache
53.00
65.00
auf Anfrage
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen einen Ersteinsatz. Gerne finden wir in einem Bedarfsabklärungs- und Beratungsgespräch die passende Lösung für Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied.
Benötigen Sie eine 24-Stunden-Betreuung? Kontaktieren Sie uns: 044 994 75 75