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Die falsche Legalität.

Ihre Eltern können nicht mehr für sich selbst sorgen? Oder Sie fragen sich ständig, ob Ihre Eltern, Grosseltern oder betagte Verwandte allein zurechtkommen und z.B. jeweils den Herd ordnungsgemäss ausschalten? Dann sollten Sie sich über eine 24-Stunden-Seniorenbetreuung informieren. Die tatkräftige Unterstützung entlastet nicht nur Ihre Nerven, sondern das gesamte Familienleben.

 

Im umfangreichen Angebot von 24-Stunden-Seniorenbetreuungen müssen Sie sich allerdings vorab zurechtfinden. Denn bei der Betreuung zu Hause sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Wir nehmen uns gerne die Zeit, um Ihnen zu erklären, welche Gesetze einzuhalten sind und wie die Seniorenbetreuung legal durchgeführt wird.

Folgende Punkte müssen Sie beachten:

  • Die Arbeitsvermittlung gegen Entgelt und der grenzüberschreitende Arbeitsverleih sind bewilligungspflichtige Tätigkeiten. Die Bewilligungen werden durch die kantonalen Arbeitsämter und die SECO erteilt.

  • Die Bewilligungen werden nur an Schweizer Firmen erteilt, die im Handelsregister eingetragen sind und die personellen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.

  • Ausländische Vermittlungsagenturen können somit ohne Gründung einer Schweizer Niederlassung keine Betriebsbewilligung zur Ausübung dieser Tätigkeit erhalten.

  • Inländische Arbeitgeber (dazu gehören auch Verleihbetriebe), die dennoch mit ausländischen Vermittlungsagenturen zusammenarbeiten, machen sich strafbar (Art. 39 Abs. 2 Bst. a AVG).

  • Ebenso ist aufgrund von Art. 12 Abs. 2 AVG der Verleih vom Ausland in die Schweiz verboten. Arbeitgeber dürfen sich also nicht Personal von ausländischen Verleihbetrieben zur Verfügung stellen lassen. Sie unterliegen diesbezüglich ebenfalls der Strafdrohung von Art. 39 Abs. 2 Bst. a AVG.

  • Ausländische, selbständig erwerbende Pfleger/innen, die alle Abgaben im Ausland bezahlen, sind in der Schweiz nicht anerkannt und dürfen keine Arbeit ausführen. Der Status "selbständig" muss von der AHV bewilligt werden.

  • Wenn Sie in Zukunft ein Angebot für 24-Stunden-Betreuung erhalten, das unter CHF 4'800.– pro Monat liegt, dann handelt es sich angesichts der NAV- und GAV-Mindestlohnvorschriften höchstwahrscheinlich um ein illegales Beschäftigungsmodell.

  • Sie als zukünftige/r Auftragsgeber/in oder Arbeitgeber/in sind verpflichtet, die Legalität zu wahren. Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse von bis zu CHF 50'000.–.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Geschäftsführung der Seniorenpflege24

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